Gastaufnahmevertrag

Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag

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1. Der Tourismus Dreisamtal e.V. weist darauf hin, dass er für alle in diesem Katalog aufgeführten Beherbergungsbetriebe nur als Vermittler auftritt. Demzufolge kommt der Gastaufnahmevertrag zwischen dem jeweiligen Betrieb und dem Gast zustande. Alle Kontaktdaten finden Sie bei den jeweiligen Betrieben.

2. Es besteht weder ein gesetzliches noch ein vertragliches Rücktrittsrecht. Sollte der Gast die gebuchte Leistung aus Gründen seines persönlichen Risikobereiches nicht abnehmen, kann der Beherbergungsbetrieb Erfüllung unter Abzug seiner ersparten Aufwendungen oder der Einnahmen aus anderweitiger Vermietung verlangen.
Im Fall der Ziff. 2. werden die Ansprüche der Beherbergungsbetriebe branchenüblich wie folgt pauschaliert:

Ferienwohnung/-haus oder nur Übernachtung 90 %
Übernachtung mit Frühstück 80 %
Halbpension 70 %
Vollpension 60 %

des vereinbarten Preises.
Es bleibt dem Gast in diesem Falle unbenommen, den Nachweis eines geringeren oder gar keines Schadens zu führen.

3. Alle angegebenen Preise sind zuzüglich Kurtaxe.
Die Kurtaxe beträgt 2,10€ pro Tag des Aufenthaltes und wird für alle Personen über 16 Jahren erhoben.